Apostille |
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Die Apostille ist ein spezieller Stempel, der gemäß dem Haager über die Abschaffung der Erfordernis der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden auf den öffentlichen Urkunden, die nur von Behörden oder Organisationen - Teilnehmern der Haager Konvention ausgehen, gestellt wird und keine weitere Beglaubigung oder Legalisierung braucht, und der von öffentlichen Behörden aller Staaten - Teilnehmer der Konvention anerkannt wird.
Die Apostille kann unmittelbar auf die Urkunde als Stempel gedrückt oder auf einem separaten Blatt dazu angelegt werden. Das Zertifikat hat eine durch die Konvention vorgeschriebene Standardform und hat in den nummerierten Feldern die Information über das Herkunftsland der Urkunde, über Person, die sie unterzeichnete sowie wer, wo und wann die Beglaubigung vorgenommen hatte, seine Unterschrift und sein Siegel, und Registriernummer. Im oberen Teil des Zertifikates gibt es unbedingt die Aufschrift "APOSTILLE (Convention de la Haye du 5 octobre 1961)". Das Verfahren der Apostillierung dauert von 5 bis 15 Tagen. Der Sinn des Übereinkommens besteht darin, dass beim Vorhandensein einer Apostille auf der Urkunde, die aus einem der Teilnehmerland der Konvention stammt, braucht dieses Dokument keine zusätzliche Legalisierung für seine Verwendung in einem anderen Teilnehmerland. Das ist erster wichtiger Vorteil der Apostille im Vergleich zur Konsularbeglaubigung. Der zweite Vorteil besteht darin, dass die ganze Beglaubigung im Rahmen einer Jurisdiktion vorgenommen wird, die Beglaubigungskette reduziert sich, was Geld, Kraft und, das wichtigste, die Zeit von allen Teilnehmern der internationalen Tätigkeit spart.
Gemäß Bestimmungen des Übereinkommens unterliegen der Beglaubigung durch Apostille nur öffentliche Urkunden, d.h. die Urkunden, die von Staatsbeamten unterzeichnet sind, notarielle Akte u.ä. Durch Apostille wird dabei die Echtheit der Unterschrift von diesem Staatsbeamten oder vom Notar beglaubigt. Der Inhalt der Urkunde wird durch die Behörde, die die Apostille drückt, nicht beglaubigt und nicht geprüft. Das bleibt auf dem Gewissen des Ausstellers der Urkunde.
Jedes Land bevollmächtigt ein oder anderes von Staatsorganen zur Vollziehung solcher Beglaubigung. In der Ukraine werden zur Apostillierung der Dokumente folgende Behörden bevollmächtigt:
Diese Regel verbreiten sich nicht:
Die Apostille wird nicht auf die Originaldokumente, Kopien und Fotokopien der Pässe, Soldbücher, Arbeitsbücher, Waffenscheine, Zulassungen von Fahrzeugen (Fahrzeugbriefe), Personalausweise, Normativ- und Rechtsakte, Erläuterungen und Rechtsgutachten über ihre Verwendung, Dokumente, die den Charakter eines Briefwechsels haben, gedrückt. |




