Apostille

 

Die Apostille ist ein spezieller Stempel, der gemäß dem Haager über die Abschaffung der Erfordernis der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden auf den öffentlichen Urkunden, die nur von   Behörden oder Organisationen - Teilnehmern der Haager Konvention ausgehen, gestellt wird und keine weitere Beglaubigung oder Legalisierung braucht, und der von öffentlichen Behörden aller Staaten - Teilnehmer der Konvention anerkannt wird.   
Diese Ordnung wird in den Beziehungen zwischen der Ukraine und den Teilnehmerländern der Konvention verwendet, ausgenommen das Deutschland, das gemäß Art. 12 des genannten Übereinkommens gegen den Anschluss der Ukraine an die Haager Konvention geäußert hatte. Die öffentlichen Urkunden mit dem Stempel „Apostille“ brauchen keine weitere Beglaubigung (Legalisierung).

 

Die Apostille kann unmittelbar auf die Urkunde als Stempel gedrückt oder auf einem separaten Blatt dazu angelegt werden. Das Zertifikat hat eine durch die Konvention vorgeschriebene Standardform und hat in den nummerierten Feldern die Information über das Herkunftsland der Urkunde, über  Person, die sie unterzeichnete sowie wer, wo und wann die Beglaubigung vorgenommen hatte, seine Unterschrift und sein Siegel, und Registriernummer. Im oberen Teil des Zertifikates gibt es unbedingt die Aufschrift  "APOSTILLE (Convention de la Haye du 5 octobre 1961)". Das Verfahren der Apostillierung dauert von 5 bis 15 Tagen.
 

Der Sinn des Übereinkommens besteht darin, dass beim Vorhandensein einer Apostille auf der Urkunde, die aus einem der Teilnehmerland der Konvention stammt, braucht dieses Dokument keine zusätzliche Legalisierung für seine Verwendung in einem anderen Teilnehmerland. Das ist erster wichtiger Vorteil der Apostille im Vergleich zur Konsularbeglaubigung.  Der zweite Vorteil besteht  darin, dass die ganze Beglaubigung im Rahmen einer Jurisdiktion vorgenommen wird, die Beglaubigungskette reduziert sich, was Geld, Kraft und, das wichtigste, die Zeit von allen Teilnehmern der internationalen Tätigkeit spart.

 

Gemäß Bestimmungen des Übereinkommens unterliegen der Beglaubigung durch Apostille nur öffentliche Urkunden, d.h. die Urkunden, die von Staatsbeamten unterzeichnet sind, notarielle Akte  u.ä.  Durch Apostille wird dabei die Echtheit der Unterschrift von diesem Staatsbeamten oder vom Notar beglaubigt. Der Inhalt der Urkunde  wird durch die Behörde, die die Apostille drückt, nicht beglaubigt und nicht geprüft. Das bleibt auf dem Gewissen des Ausstellers der Urkunde.   

 

Jedes Land bevollmächtigt ein oder anderes von  Staatsorganen zur  Vollziehung solcher Beglaubigung. In der Ukraine werden zur Apostillierung der Dokumente folgende  Behörden bevollmächtigt:

 

  • Justizministerium der Ukraine  - der   Dokumente, die von  Justizbehörden und Gerichtshöfen ausgestellt sind, sowie Dokumente, die die ukrainischen Notare ausfertigen;
  • Ministerium für Wissenschaft und Bildung  - der Dokumente, die durch Lehranstalten, staatliche Behörden, Unternehmen, Anstalten und Organisationen des Ausbildungs- und Wissenschaftsbereiches ausgestellt sind;
  • Außenministerium der Ukraine - aller anderen Arten der Dokumente.


 Die Apostille wird gedrückt:

  • auf die Dokumente, die von Behörden der Gerichtsmacht der Ukraine ausgehen;
  • auf die Dokumente, die von Behörden der  Staatsanwaltschaft der Ukraine, von Justizbehörden ausgehen;
  • auf die administrativen Dokumente;
  • auf die Dokumente über die Ausbildung und akademische Grade;
  • auf die von Staats- und Privatnotaren ausgefertigten Dokumenten;
  • auf die öffentlichen Bescheinigungen, die auf den Dokumenten gemacht sind, die die Personen in ihrer persönlicher  Qualität unterzeichnen, wie öffentliche Bescheinigungen über die Registrierung einer Urkunde oder Tatsache, die zum bestimmten Datum bestanden, und auf die öffentlich und notariell beglaubigten Unterschriften.

 

Diese Regel verbreiten sich nicht:

  • auf die Dokumente, die von ausländischen diplomatischen Behörden der Ukraine ausgestellt sind;
  • auf die administrativen Dokumente, die eine direkte Verbindung mit kommerziellen oder Zolloperationen haben.   

Die Apostille wird nicht auf die Originaldokumente, Kopien und Fotokopien der  Pässe, Soldbücher, Arbeitsbücher, Waffenscheine, Zulassungen von Fahrzeugen (Fahrzeugbriefe), Personalausweise, Normativ- und Rechtsakte, Erläuterungen und Rechtsgutachten über ihre Verwendung, Dokumente, die den Charakter eines Briefwechsels haben, gedrückt.