Legalisierung

 

Allgemeine Bestimmungen

 

Die Legalisierung ist ein spezielles Verfahren der Verleihung den öffentlichen Urkunden der juristischen Kraft im Ausland. Es wird in einigen Schritten durchgeführt: Übersetzung der Urkunden, Beglaubigung der Urkunden vom Notar und Ausfertigung beim Justizministerium. Zum Legalisierungsverfahren gehört auch  die Ausfertigung der Urkunden in der Botschaft des Landes, in dem diese Urkunden vorgelegt werden sollen. 

 

Zur Zeit sind zwei Arten solcher Beglaubigung besonders  verbreitet:

 

      1. Konsularlegalisierung besteht aus Bestätigung der Übereinstimmung der  Urkunden mit der Gesetzgebung ihres Herkunftsstaates und stellt sich vor die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift von der Amtsperson, ihres Status und, in gehörigen Fällen, des Siegels der bevollmächtigten Staatsbehörde auf den Urkunden und Akten zwecks ihrer Verwendung in einem anderen Staat.

 

      Das Verfahren der Legalisierung ist ziemlich kompliziert und fordert wesentliche Ausgaben. Aber es ist unvollkommen: eine Urkunde  nach so einem  mehrstufigen, arbeitsintensiven Verfahren ergibt sich als gültig nur für den Staat, dessen Konsulardienst sie legalisiert hatte.

 

       Zwecks der Vereinfachung des Verfahrens der Anerkennung von ausländischen Urkunden   wurde 1961 im Haag (Niederlände) das Übereinkommen über die Abschaffung der Erfordernis der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden (die Haager Konvention)  unterzeichnet. Für die Ukraine trat sie in Kraft am 22.Dezember 2003.  

 

       2. Apostille

 

Liste der Dokumente, die üblicherweise der Legalisierung unterliegen:

 

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Totenschein;
  • Bescheinigungen über die Eheschließung, über den Familienstand;
  • Dokumente über die Ausbildung (Zeugnisse, Diplome, Anlagen dazu, akademische Bescheinigungen);
  • Zeugnisse über die Erfindungen;
  • medizinische Zertifikate;
  • Bescheinigungen über die Beschäftigungen und sonstige.

 

Der Legalisierung unterliegen nicht:

 

  • Dokumente und Akte, die der ukrainischen Gesetzgebung widersprechen oder ihrem Inhalt nach das Schaden den Interessen der Ukraine zufügen können, oder die Angaben enthalten, die die Ehre und Würde der Staatsangehörigen lästern;
  • Originaldokumente, Kopien und Fotokopien der  Pässe, Soldbücher, Führerscheine, Ausweise, Arbeitsbücher (wenn die Angaben über Ihre Beschäftigung erforderlich sind, brauchen Sie Legalisierung der Bescheinigungen von  jeder Ihrer Arbeitsstelle), Normativ- und Rechtsakte und  Erläuterungen über ihre Verwendung;   
  • Dokumente, die von Behörden und Amtspersonen mit Überschreitung ihrer Befugnisse ausgestellt sind.

 

Legalisierungsverfahren  

 

  • Bestätigung der Urkunde beim Justizministerium der Ukraine;
  • Beglaubigung der Urkunde beim Außenministerium der Ukraine;
  • Ausfertigung im Konsulat des Landes, wo die Verwendung der Urkunde vorgesehen ist. (in Form des Bestätigungsvermerkes vom Konsul).