Legalisierung |
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Die Legalisierung ist ein spezielles Verfahren der Verleihung den öffentlichen Urkunden der juristischen Kraft im Ausland. Es wird in einigen Schritten durchgeführt: Übersetzung der Urkunden, Beglaubigung der Urkunden vom Notar und Ausfertigung beim Justizministerium. Zum Legalisierungsverfahren gehört auch die Ausfertigung der Urkunden in der Botschaft des Landes, in dem diese Urkunden vorgelegt werden sollen.
Zur Zeit sind zwei Arten solcher Beglaubigung besonders verbreitet:
1. Konsularlegalisierung besteht aus Bestätigung der Übereinstimmung der Urkunden mit der Gesetzgebung ihres Herkunftsstaates und stellt sich vor die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift von der Amtsperson, ihres Status und, in gehörigen Fällen, des Siegels der bevollmächtigten Staatsbehörde auf den Urkunden und Akten zwecks ihrer Verwendung in einem anderen Staat.
Das Verfahren der Legalisierung ist ziemlich kompliziert und fordert wesentliche Ausgaben. Aber es ist unvollkommen: eine Urkunde nach so einem mehrstufigen, arbeitsintensiven Verfahren ergibt sich als gültig nur für den Staat, dessen Konsulardienst sie legalisiert hatte.
Zwecks der Vereinfachung des Verfahrens der Anerkennung von ausländischen Urkunden wurde 1961 im Haag (Niederlände) das Übereinkommen über die Abschaffung der Erfordernis der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden (die Haager Konvention) unterzeichnet. Für die Ukraine trat sie in Kraft am 22.Dezember 2003.
2. Apostille
Liste der Dokumente, die üblicherweise der Legalisierung unterliegen:
Der Legalisierung unterliegen nicht:
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