Beglaubigung durch das Siegel des Übersetzers

Das Übersetzungsbüro  «Translion»  bietet  Dienstleistung der Beglaubigung einer Übersetzung durch das Siegel des Übersetzers an.

 

Die Beglaubigung durch das Siegel eines Übersetzers  kann erforderlich sein bei der Vorlage der Urkunden an die Botschaft für Empfang  eines Besuchs- oder  Dienstreisevisums sowie in den Fällen, wenn es genügend ist, nur die Richtigkeit der Übersetzung zu bestätigen.

 

Durch unser Siegel dürfen wir beliebige Urkunde beglaubigen. Die Übersetzung der Urkunde wird dabei mit dem Original (oder mit der Abschrift) zusammengenäht, auf der Rückseite werden angegeben: das Datum, aus welcher Sprache in welche Sprache ist die Urkunde übersetzt, wie viel Seiten sind besiegelt. An der  Besiegelungsstelle werden das Rundsiegel des Übersetzers und seine Unterschrift gesetzt.

 

Beachten Sie bitte!
Nur Sie entscheiden, wie soll die Urkunde beglaubigt werden. Unsere Manager dürfen nur  eine oder andere Beglaubigungsart ausgehend von eigener Erfahrung empfehlen.  Aber die gesetzlichen Bestimmungen verändern sich oft und wir sind nicht immer im Stande, die Änderungen  bei der Dokumentenaufnahme in allen Instanzen zu verfolgen.
Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, die Ausfertigungsform der Dokumente an der Behörde zu präzisieren, an die Sie diese Dokumente vorlegen werden.